Rissprotokolle halten visuell sichtbare Schäden eines Bauwerks fest und dienen der Beweissicherung sowohl für die Bauherrschaft als auch für die Nachbarn.
Rissaufnahmen Vorhandene Risse werden fotografisch aufgenommen, visuell beurteilt und gemäss SN 640 312a in ihrer Ausdehnung und Lage erfasst.
Rissprotokoll Die festgestellten Schäden werden textlich sowie mittels Fotodokumentation festgehalten. Die Protokolle dienen als Beweismittel im Schadenfall, aber auch bei ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen.