Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf (§ 1.1 Anhang 1 IVHB). Oft entspricht dieser aufgrund früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht dem aktuellen Terrain. Wir unterstützen Planende und Baubewilligungsbehörden bei der Ermittlung und Kontrolle dieser entscheidenden Planungsgrundlage.
Das ermittelte Terrain stellen wir Ihnen als digitales Geländemodell in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Damit kann die Planung in allen gängigen Architekturprogrammen problemlos darauf aufgebaut werden.
Die verwendeten Grundlagen und der Herleitungsvorgang werden in einem begleitenden Bericht nachvollziehbar beschrieben und mit Situationsplänen und Geländeschnitten dokumentiert.
